Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hebamme Nathalie Thomas, Adresse: Fritz-Reuter-Straße 4 08371 Glauchau:
Kostenübernahme von Hebammenleistung
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 13a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl und Umfang der Leistungen gelten gesetzliche Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme mich rechtzeitig informieren wird.
Eigenanteil:
Die folgenden Fälle werden von der gesetzlichen Krankenkasse NICHT übernommen und mir daher als Selbstzahlerin in Rechnung gestellt:
Kurse und Kursgebühren
Eine Anmeldung zu Kursen der Hebamme kann nur elektronisch über das Anmeldeformular von Hebamio erfolgen. Um sich anzumelden klicken Sie auf den Button „Anmelden“. Das Absenden des Formulars stellt (lediglich) ein Angebot dar; erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Hebamme (Bestätigungsemail), in der die Daten Ihrer Anmeldung nochmals aufgeführt werden, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Dieser verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bzw. des Eigenanteils.
Bei einem Rückbildungskurs ist eine Kaution in Höhe von 50 Euro zur ersten Kursstunde mitzubringen, bei dem Kurs "Beckenbodenfitness in der Schwangerschaft" ist die Kursgebühr schon im Voraus zu bezahlen. Nähere Informationen erhält der Teilnehmer in einer entsprechenden E-Mail. Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Geltung meiner AGB für diese. Sie können Ihr Angebot nur dann wirksam abgeben, wenn Sie diese AGB durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert haben.
Erreichbarkeit und Messenger Dienste:
Die Hebamme ist von 9:00 -18:00 telefonisch unter der Nummer 0176/32268150 erreichbar. Ausnahmen hiervon bilden die Tage, an denen sie im Klinikalltag integriert ist.
An den Wochenenden erfolgen die Hausbesuche und Beratungen nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung.
Bei Nichterreichen der Hebamme bitte unbedingt den Anrufbeantworter verwenden.
Fragen außerhalb der vereinbarten Hausbesuche werden ausschließlich über SMS oder WhatsApp Business beantwortet. Andere Messenger- Dienste werden hierfür nicht verwendet.
Wird über WhatsApp Fotos versendet oder Nachrichten geschrieben, ist die Frau darüber informiert und einverstanden, dass dieser Dienst in Kooperation mit Facebook steht und dementsprechend Daten gespeichert und transferiert werden.
Allgemeine Vertragsbedingungen:
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Berufsbedingt kann die Hebamme plötzlich zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden. Aus diesem Grund ist eine kurzfristige Terminverlegung seitens der Hebamme möglich. In diesen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche und ärztlich veranlasste Leistungen.
Privat erstellte Rechnungen der Hebamme sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von Erstattungsdauer durch die Versicherung oder anderen Trägern (z.B. Beihilfestelle- §286 Abs. 3 BGB).
Zusatz Privatversicherungen: Die Hebamme hat keinerlei Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Frau muss sich selbst informieren, inwieweit die Hebammenleistungen erstattet werden.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Wiederusfbelehrung:
Eine Beendigung des Behandlungsvertrages ist jederzeit von beiden Seiten, d.h. sowohl von der Hebamme, als auch von der Betreuten, möglich. In diesem Fall ist eine schriftliche Kündigung vorzulegen.